Aktuelle Anforderungen, Normen und praktische Empfehlungen für Audiometrie-Räume
Die Anforderungen an Hörkabinen und Prüfräumlichkeiten für audiometrische Messungen sind in der Schweiz klar geregelt –
und befinden sich derzeit im Wandel. Mit der Totalrevision der Audiometrieverordnung (SR 941.216) und der daraus
folgenden Anpassung der Verordnung über die Zulassung von Pädakustikern und Pädakustikerinnen (SR 831.201.26)
werden die Rahmenbedingungen für Audiometrie-Räume und -Kabinen in den kommenden Jahren nochmals präzisiert.
Für alle, die sich aktuell mit der Auswahl, Anschaffung oder Planung einer Hörkabine beschäftigen – etwa für eine ORL-Praxis,
ein Spital oder eine pädaudiologische Einrichtung – lohnt sich daher ein genauer Blick auf die geltenden Normen und die
praktischen Anforderungen.
Aktuelle rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Vorgaben finden sich in den folgenden Dokumenten:
- SR 941.216 – Verordnung des EJPD über audiometrische Messmittel (Audiometrieverordnung)
Link - SR 831.201.26 – Verordnung des EDI über die Zulassung von Pädakustikern und Pädakustikerinnen
Link
Hinweis:
Die Audiometrieverordnung (SR 941.216) befindet sich derzeit in Totalrevision. Auch die Pädakustikerverordnung (SR 831.201.26) wird im Zuge dessen angepasst.
Begleitend wird ein Leitfaden für die Praxis entwickelt, der voraussichtlich 2025/2026 publiziert wird und zusätzliche Hinweise zu den Anforderungen an Prüfräume und Hörkabinen geben soll.
Relevante technische Normen
Die audiometrischen Prüfbedingungen stützen sich auf mehrere internationale und europäische Normen, insbesondere:
- SN EN ISO 8253-1:2011 – Audiometrische Testmethoden, Teil 1: Luft- und Knochenleitung
- SN EN ISO 8253-2:2010 – Audiometrische Testmethoden, Teil 2: Schallfeldmessungen
- SN EN ISO 8253-3:2022 – Audiometrische Testmethoden, Teil 3: Sprachaudiometrie
- SN EN ISO 21388:2021 – Akustik – Hörsystemanpassungsmanagement (HAFM)
Diese Normen definieren die akustischen Anforderungen an den Prüfraum sowie zulässige Hintergrundgeräusche, Raumgrössen und Messbedingungen.
Akustische Anforderungen an Hörkabinen
Die akustische Qualität einer Hörkabine hängt von mehreren Parametern ab, die massgeblich für die Genauigkeit audiometrischer Messungen sind:
- Grundgeräusch im Betriebszustand
Der Hintergrundgeräuschpegel (inkl. Lüftung, Beleuchtung, Geräte) muss unter den Grenzwerten der ISO 8253-2:2009 Tabelle 2 liegen.
Tonale Komponenten sind nicht zulässig. - Tritt- und Luftschalldämmung
Aussengeräusche dürfen die Messung nicht beeinflussen. - Nachhallzeit
Möglichst kurz und gleichmässig über das Frequenzspektrum verteilt. - Raummoden
Störende Resonanzen sollten vermieden oder minimiert werden. - Sprachverständlichkeitsindex (STI) nach IEC 60268-16:2020
Besonders wichtig für Sprachaudiometrie und Schallfeldmessungen.
Praxisrelevante Aspekte bei der Auswahl einer Hörkabine
Die Anforderungen hängen direkt von der Art der Messung ab:
- Messungen im Schallfeld (z. B. Sprachaudiometrie):
Erfordern akustisch optimierte Räume mit kontrollierter Nachhallzeit und definiertem Direktschallanteil. - Messungen mit Kopfhörern oder Knochenleitern:
Können in kleineren, schallgedämmten Kabinen durchgeführt werden, sofern die Hintergrundgeräuschwerte eingehalten werden. - Untersuchungen an Kindern (Pädaudiologie):
Benötigen mehr Platz und eine kindgerechte Umgebung mit höherem Komfort.
Raumgrösse und Volumen
Gemäss SN EN ISO 21388:2021 sollten Prüfräume folgende Mindestabmessungen aufweisen:
- Fläche: mind. 10 m²
- Volumen: mind. 25 m³
Für reine Kopfhörer- oder Knochenleitungsmessungen können jedoch auch kompaktere Kabinen (ca. 3,5–6 m²) ausreichend sein – abhängig von der Position des Audiometers (innen oder aussen) und dem Einsatzzweck.
Raum-in-Raum-Systeme (Hörkabinen)
Für viele Praxen oder Spitäler sind Raum-in-Raum-Lösungen die bevorzugte Variante. Dabei ist jedoch wichtig:
Nicht jede Schallschutzkabine eignet sich automatisch für audiometrische Messungen.
Das METAS empfiehlt Systeme, die nicht nur für Schallschutz, sondern gezielt für akustisch kontrollierte Umgebungen entwickelt wurden.
Ansätze aus der Studiotechnik sind hier oft besser geeignet, da sie neben der Schalldämmung auch die Nachhallzeit und Raummoden berücksichtigen – entscheidend für Sprachaudiometrie und Schallfeldmessungen.
Hinweis aus der Praxis: Eine METAS-Zertifizierung ist nicht unbedingt Garantie für Alltagstauglichkeit
Hörkabinen müssen vom METAS geprüft und zertifiziert werden – etwa mit einer Einstufung A oder B gemäss Audiometrieverordnung.
Diese Zertifizierung bescheinigt, dass die Kabine zum Zeitpunkt der Messung die geforderten Grenzwerte eingehalten hat.
Allerdings ist die Zertifizierung zeitpunktabhängig:
Wenn während der Messung gerade äussere Ruhebedingungen herrschen (z. B. keine Bauarbeiten, kein Personenverkehr, kein Betrieb von Lüftungsanlagen), kann eine Kabine eine hohe Klassifizierung erhalten.
Unter realen Alltagsbedingungen – etwa im Spitalbetrieb oder in stark frequentierten Praxen – kann der Hintergrundgeräuschpegel jedoch deutlich höher sein.
Gerade im Spitalbereich oder bei wechselnden Umgebungsgeräuschen ist daher eine individuelle akustische Beurteilung vor Ort zu empfehlen.
Empfehlung: Fachliche Begleitung durch Akustiker
Bei der Planung einer neuen Hörkabine oder Prüfräumlichkeit ist es sinnvoll, einen Bau- und Raumakustiker beizuziehen.
Fachliche Unterstützung bietet beispielsweise die Schweizerische Gesellschaft für Akustik (SGA-SSA).
Ein Akustiker kann die Einhaltung der Normen überprüfen, Simulationen der Nachhallzeiten und Schallpegel durchführen und so eine rechtssichere und akustisch optimale Lösung sicherstellen.
Fazit: Hörkabine ist nicht gleich Hörkabine
Bei der Auswahl einer Hörkabine kommt es nicht nur auf Schallschutz an, sondern auf kontrollierte akustische Bedingungen, die den audiometrischen Normen entsprechen. Die entscheidenden Faktoren sind:
- Einhaltung der Hintergrundgeräuschgrenzwerte nach ISO 8253-2
- Optimierte Nachhallzeit und Raumakustik
- Ausreichende Raumgrösse gemäss ISO 21388
- Passende Abmessungen und Ausstattung je nach Messart (Schallfeld, Kopfhörer, Knochenleitung)
Mit der anstehenden Revision der Audiometrieverordnung wird 2025/26 mehr Klarheit in die gesetzlichen Anforderungen kommen.
Bis dahin gilt: Wer in eine neue Hörkabine investiert, sollte sich an den aktuellen Normen orientieren – und auf qualitativ hochwertige, akustisch geprüfte Systeme setzen.
